Smart Meter

Im Rahmen der Energiewende kommen die digitalen Stromzähler. Hierbei wird zwischen zwei Zählertypen unterschieden.

Überblick

Die Digita­lisie­rung der Energie­wende

Strom aus Wind- und Solarkraft steht naturbedingt ungleichmäßig zur Verfügung. Mit intelligenten Stromzählern lassen sich Schwankungen in den Netzen optimal steuern.

Die Energiewende nimmt Fahrt auf. Damit steigt der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind- und Solarkraft in den Netzen kontinuierlich. Diese Form der Erzeugung ist natürlich Schwankungen unterworfen. Denn Sonne und Wind lassen sich nicht regulieren. Eine Herausforderung für Netzbetreiber und Energieversorger. Beide müssen dafür sorgen, dass Stromverbrauch und -erzeugung stets im Einklang sind. Nur so bleiben Netzspannung und Frequenz stabil.

Anfang 2017 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Darin schreibt der Gesetzgeber bis zum Jahr 2032 den flächendeckenden Einsatz von intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern, vor. Mithilfe der Technik lassen sich Verbrauch und Erzeugung optimal aufeinander abstimmen. Die smarte Technik kommt bei großen Verbrauchern und Haushalten zum Einsatz, die über eigene Energieerzeugungsanlagen verfügen. Für alle übrigen Haushalte ist die Umrüstung auf digitale Zähler vorgesehen. Den Ein- und Ausbau verantwortet in beiden Fällen der grundzuständige Messstellenbetreiber. Dieser nimmt mit den betroffenen Kunden rechtzeitig Kontakt auf.


Ein RheinNetz-Mitarbeiter leuchtet mit einer Taschenlampe in eine Zähleranlage auf ein Smart Meter Gateway


Kosten der neuen Zählerinfrastruktur

Der Betrieb der neuen Zählerinfrastruktur ist leider mit höheren Kosten verbunden. Diese darf der grundzuständige Messstellenbetreiber an den Endverbraucher weitergeben. Um die Mehrkosten für Verbraucher jedoch im Rahmen zu halten, hat der Gesetzgeber Preisobergrenzen festgelegt, die die grundzuständigen Messstellenbetreiber nicht überschreiten dürfen. Diese Kosten werden in der Regel im Rahmen der Energielieferrechnung durch uns abgerechnet.

Unser aktuelles Preisblatt finden Sie hier: Preisblatt Messstellenbetrieb

RNG übernimmt Netzgebiet strom Waldbröl

Sie sind von der Umstellung in Waldbröl betroffen?

Die RNG hat im Rahmen der Netzgebietsübernahme in Waldbröl 1.000 Smart Meter Geräte von der Westnetz übernommen. Zur Visualisierung der Messwerte nutzt die RNG die zugelassene Transparenz- und Displaysoftware "TRuDI" der Phyikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) (https://www.ptb.de/cms/ptb).

Die entsprechenden Zugangsdaten können Sie über unser Kontaktformular anfragen. Wählen Sie hierzu die Sparte Strom - Gemeinde Waldbröl - gMSB (grundzuständiger Messstellenbetreiber) - HAN-Zugangsdaten iMS anfordern.

Zählertypen

Moder­ne Mess­einrich­tung (mME)

Seit Anfang 2017 ist die RheinNetz GmbH verpflichtet, moderne Messenrichtungen einzubauen.

Moderne Messeinrichtungen sind einfache digitale Zähler. Kunden und Kundinnen können ihre Verbräuche jederzeit am Gerätedisplay einsehen. Die digitalen Zähler ersetzen bis 2032 die im Netzgebiet der RNG noch verbaute konventionelle Messtechnik, z.B. mechanische "Ferrariszähler". 
Im Messstellenbetriebsgesetz ist vereinbart, dass jede Stromkundin und jeder Stromkunde mit einem Jahresverbrauch von bis zu 6.000 kWh eine sogenannte moderne Messeinrichtung (mME) als Standardzähler bekommt.

  • die Verbrauchsdaten sind am Zählerdisplay einsehbar
  • es ist keine Fernübertragung der Daten möglich
  • der Zähler lässt sich zu einem intelligentem Messsystem aufrüsten

Gerät

Die mME ist ein digitaler Stromzähler, der im Standard weder kommunikations- noch internetfähig ist. Sie verfügt über ein digitales Display, ein Zählwerk, einen optischen Sensor sowie eine Schnittstelle für Auslesegeräte. Drei Monate vor der Umrüstung bekommen Sie ein Schreiben, das über den Umbau informiert. Der Einbau wird von uns im Auftrag des gMSB übernommen. Unsere Mitarbeiter können sich jederzeit ausweisen. Die Kosten einer mME belaufen sich für Einbau, Ablesung, Betrieb und Wartung auf maximal 20 € (inkl. MwSt.) pro Jahr.

Detailaufnahme eines digitalen Stromzählers


Nutzung

Im Vergleich zu analogen Zählern, kann die mME neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchswerte der letzten 24 Monate anzeigen. Die Bedienung des Zählers zum Abruf der Daten erfolgt über den optischen Sensor, für den Sie lediglich eine Taschenlampe benötigen. Nach wie vor muss der Stromzähler jährlich vor Ort abgelesen werden. Ein Beispiel für die Nutzung des mME finden Sie auf der Seite der Zähler Bedienungsanleitung.

Intel­ligen­tes Mess­system (iMSys)

Eine moderne Messeinrichtung lässt sich mit einem Smart-Meter-Gateway zu einem intelligenten Messsystem aufrüsten. Intelligente Messsysteme, auch Smart Meter genannt, erheben und übermitteln automatisch Verbrauchswerte für Strom und Gas. Das Smart-Meter Gateway bildet dabei die eigentliche Kommunikationseinheit. Diese ermöglicht die Fernübertragung der erhobenen Daten. Welche Werte intelligente Messsysteme an Netzbetreiber bzw. Energieversorger übermitteln, ist gesetzlich geregelt. Die Datenübertragung genügt höchsten Sicherheitsstandards und ist vergleichbar mit denen im Bankwesen. Bei einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 kWh und 100.000 kWh wird ein intelligentes Messsystem (iMSys) verbaut, das Messdaten in verschlüsselter Form automatisch überträgt. Auch private und gewerbliche Erzeugungsanlagen, die ins Stromnetz einspeisen, werden ab einer Installationsleistung von 7 kWp mit einem iMSys ausgestattet.

  • Komination aus digitalem Zähler und Smart-Meter- Gateway
  • Fernübertragung der Daten gemäß gesetzlicher Vorschriften
  • höchste Sicherheitsstandards durch Zertifizierung sind gewährleistet
  • bietet die Möglichkeit für zusätzliche Tarife und Services
Ein RheinNetz-Mitarbeiter verplombt neu installierte iMSys-Zähler

Gerät

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler, der aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem Smart Meter Gateway, besteht. Die Kosten eines iMSys für den Nutzer sind verbrauchsabhängig und belaufen sich für Einbau, Messung, Betrieb und Wartung auf jährlich 20 bis 120 € (inkl. MwSt.) bei einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh. Auch hier übernehmen wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Einbau und informieren Sie drei Monate im Voraus. Sie müssen sich also um nichts kümmern!

Sollten Sie außerhalb der gesetzlichen Rolloutverpflichtung ein intelligentes Messsystem wünschen, können Sie dies hier bestellen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Bestellung zusätzliche Kosten entstehen. Diese können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Ein Techniker installiert ein Smart Meter in einem Zählerschrank


Nutzung

Im Vergleich zur mME können Sie mit einem iMSys Ihren Verbrauch über ein Smart Meter Gateway mithilfe einer offiziellen Software am Computer abrufen. Dank des Smart Meter Gateways werden wichtige Netz- und Verbrauchswerte in verschlüsselter Form auch an den Energieversorger übermittelt. Damit entfällt die jährliche Zählerablesung.

FAQ Messstellenbetrieb

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Energiewende ist in vollem Gange. Ein immer größerer Anteil des Stroms, den wir täglich verbrauchen, stammt aus erneuerbaren Quellen.

Die Produktion Erneuerbarer Energie ist witterungsbedingt allerdings Schwankungen unterworfen. Um die Netze an die geänderten Bedingungen anzupassen, schreibt der Gesetzgeber mit dem Messstellenbetriebsgesetz den flächendeckenden Einbau intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen vor. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Technik, Einbau, Datenschutz, Kosten, Rechtliches und Nutzen der neuen Zähler.

Messstellenbetrieb

Technik

Was ist eine moderne Messeinrichtung (mME)?

Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler, elektronischer Stromzähler.
Anders als konventionelle, mechanische Zähler speichert eine moderne Messeinrichtung neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Verbrauchswerte. Eine moderne Messeinrichtung überträgt keine Daten nach außen. Der Verbrauch wird weiterhin vor Ort abgelesen.

Was ist ein intelligentes Messsystem (iMS)?

Eine moderne Messeinrichtung lässt sich durch eine Kommunikationseinheit, ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway, aufrüsten. In diesem Fall spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Gateway ist eine Art Modem, welches Daten aus einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen verschlüsselt an Ihren Netzbetreiber oder weitere Berechtigte (z.B. Ihren Stromlieferanten) überträgt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Technik geprüft und zertifiziert. Es gelten hierbei höhere Sicherheitsstandards als beim Zahlungsverkehr im Bankwesen.

Erhalte ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem?

Das ist abhängig von dem jährlichen Stromverbrauch oder der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage. Werden an Ihrer Messstelle durchschnittlich mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) Strom verbraucht oder verfügt Ihre Anlage über eine Anschlussleistung von mehr als 7 Kilowatt (kW), erhalten Sie ein intelligentes Messsystem, andernfalls eine moderne Messeinrichtung.

Wie erfolgt die Datenübertragung aus dem Smart-Meter-Gateway?

Die Übertragung der Daten erfolgt über das Mobilfunknetz. 

Entsteht durch die Datenübertragung mittels Mobilfunk eine zusätzliche Strahlenbelastung?

Ja, die Belastung ist aber sehr gering und mit dem Senden einer SMS vergleichbar. Zudem sendet das Gateway nicht permanent, sondern nur zu voreingestellten Zeiten.

Kann ich die erhobenen Messdaten einsehen?

Ja, jederzeit. Bei einem intelligenten Messsystem können Sie ihre Daten mit Hilfe einer Software einsehen, die Sie zuvor auf Ihrem Computer installiert haben. Bei einer modernen Messeinrichtung lesen Sie die Daten direkt am Zählerdisplay ab.

Bedienungsanleitung für die moderne Messeinrichtung

Lässt sich mit der neuen Technik der Strom von außen abstellen?

Nein, die von uns eingesetzte Technik ist dazu nicht in der Lage.

Ich habe bereits einen elektronischen Zähler ehalten. Warum erfolgt ein erneuter Umbau?

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt den Einbau der neuen Zählertechnik vor. Die bereits verbauten elektronischen Zähler besitzen nicht den geforderten Funktionsumfang für eine moderne Messeinrichtung. Zudem kann Ihr jetziger Zähler nicht mit einem Gateway kommunizieren.

Ist der Einbau der neuen Messeinrichtungen auch im Gasbereich verpflichtend?

Nein, laut §§29 ff. MsbG ist nur der Austausch des Stromzählers Pflicht.

Einbau

Wer ist für den Einbau der neuen Zähler zuständig?

Die RNG ist in ihrem Netzgebiet als grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Austausch der Geräte zuständig. Zu diesem Zweck beauftragt das Unternehmen ggfls. Servicepartner.

Wie kann ich Ihre Mitarbeiter erkennen?

Sie erkennen unsere Mitarbeiter und die unserer Servicepartner an ihren Ausweisen. Sollten Sie dennoch einmal unsicher sein, können Sie uns unter der auf dem Ankündigungsschreiben aufgeführten Telefonnummer anrufen.

Wie erfahre ich, wann ich einen neuen Zähler erhalte?

Sie erhalten von uns oder einem unserer Dienstleister mindestens drei Monate vor dem Einbau ein Ankündigungsschreiben.

Wo wird die neue Technik installiert?

Die neue Technik findet ihren Platz wie gehabt im Zählerschrank. Dort ersetzt sie Ihren alten Zähler.

Wie lange dauert der Umbau in etwa?

Der Austausch dauert rund 30 Minuten. In diesem Zeitraum müssen wir die Stromversorgung kurz unterbrechen. Sie sollten empfindliche Geräte vorher von der Stromversorgung trennen.

Wie erfahre ich, wann mein Zähler ausgetauscht wird? Kann ich einen Ersatztermin vereinbaren, wenn ich zum angekündigten Zeitpunkt nicht zu Hause bin?

Wir informieren Sie zunächst mit einem Ankündigungsschreiben über den bevorstehenden Zählerwechsel. Den genauen Termin teilen wir Ihnen anschließend in einem weiteren Schreiben mit. Es ist ebenfalls möglich, dass ein Monteur vor Ort eine Terminkarte hinterlässt, auf der ein Zeitpunkt für den Wechsel angegeben ist. Sie sind zur angegebenen Zeit nicht zu Hause und können den Zugang für die Monteure nicht anderweitig gewährleisten (Nachbarn etc.)? Dann rufen Sie bitte die auf den Schreiben angegebene Telefonnummer an. Wir suchen dann gemeinsam mit Ihnen nach einem passenden Termin.

Für meine Messstelle ist kein intelligentes Messsystem vorgesehen. Kann ich mir dennoch eines einbauen lassen?

Ja, erkundigen Sie sich bei ihrem Energieversorger oder einem Drittanbieter, ob er entsprechende Angebote bereithält. Ein Anspruch gegenüber der RNG besteht nicht.

Sollte ich meinen Zähler vor dem Tausch ablesen?

Ja. Teilen Sie Ihrem Energieversorger den Zählerstand vor dem Austausch mit.

Was ist, wenn die mME/das iMS nicht in meinen Zählerschrank passt?

Bei den meisten Kunden ist der Austausch des alten Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem problemlos möglich. Sollte - in Ausnahmefällen - der Platz im Zählerschrank nicht ausreichen, so muss dieser durch einen Elektriker erweitert werden. Der Elektriker muss von dem jeweiligen Kunden auf eigene Kosten beauftragt werden.

Datenschutz

Wo werden die erhobenen Daten gespeichert?

Die RNG und der vom Kunden ausgewählte Stromlieferant speichern die Daten - wie bereits heute üblich - in ihren IT-Systemen.

Wie sind meine Daten gegen einen unbefugten Zugriff geschützt?

Ihre Daten liegen nur der RNG und Ihrem Stromlieferanten vor. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und entspricht den höchsten Datenschutzanforderungen. Eine Weitergabe an Dritte Bedarf immer Ihrer Zustimmung.

Wie ist der Umgang mit den zu erhebenden Daten geregelt?

In Teil 3 des Messstellenbetriebsgesetzes ist geregelt, welcher Akteur welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf und wann die Daten zu löschen sind. Eine Datenübermittlung ist nur für die energiewirtschaftlich notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Der Messstellenbetreiber informiert seine Kunden gesondert über den notwendigen Datenverkehr. Die Verbrauchsdaten sind für Kunden jederzeit einsehbar.

Kosten

Welche Kosten entstehen mir durch die neuen Zähler?

Die Montage Ihres neuen digitalen Zählers ist für Sie kostenfrei. Für den späteren Betrieb des Zählers – also z. B. für Wartung, Ablesung und Service – fällt ein jährliches Entgelt an. Dieses Entgelt wird gesetzlich geregelt.

Die Höhe hängt davon ab:

  • welcher Zählertyp bei Ihnen eingebaut ist (moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem)
  • wie viel Energie Sie durchschnittlich verbrauchen
  • oder – bei Erzeugungsanlagen – wie groß Ihre Anlage ist (z. B. Photovoltaik.

 Die genaue Preisübersicht für alle Kategorien finden Sie an dieser Stelle

Wie wird der durchschnittliche Jahresstromverbrauch berechnet?

Damit wir Sie in die richtige Preisgruppe einordnen können, schauen wir auf Ihren Stromverbrauch der letzten Jahre.

So berechnen wir den Durchschnitt:

  1. Wir nehmen die Verbräuche der letzten drei Jahre
  2. Wir addieren diese Werte
  3. Wir teilen durch 3
    → Das ergibt Ihren durchschnittlichen Jahresstromverbrauch.

Wichtig: Wir berechnen diesen Durchschnitt bei jeder Abrechnung neu. Wenn sich Ihr Verbrauch verändert, passen wir ihre Preisgruppe automatisch für die Zukunft an. Sie müssen dafür nichts tun.

Beispiel:
3000 kWh + 3200 kWh + 2800 kWh = 9000 kWh
9000 kWh ÷ 3 = 3000 kWh durchschnittlicher Jahresverbrauch

Was passiert, wenn ich noch keine drei Jahresverbräuche habe?

Wenn Ihr Zähler noch recht neu ist und wir noch keine drei Jahreswerte vorliegen haben, gehen wir so vor:

  • Bei einem intelligenten Messsystem (iMS) stufen wir Sie zunächst automatisch in die kleinste Verbrauchsgruppe ein.
  • Diese liegt bei bis zu 6.000 kWh pro Jahr.
  • Abgerechnet wird dann nach dieser Einstufung gemäß unserem Preisblatt.

Sobald genügend Verbrauchsdaten vorliegen, ordnen wir Sie automatisch richtig ein.

Die vollständigen Preise für alle Verbrauchsgruppen finden Sie hier.

Wie erfolgt die Abrechnung der Messentgelte?

Früher wurden die Kosten für den Messstellenbetrieb (z. B. beim schwarzen Ferraris‑Zähler) automatisch über Ihren Stromlieferanten abgerechnet. Diese Kosten waren in Ihrem Strom‑Gesamtpreis enthalten – Sie haben also nur eine Rechnung erhalten.

Mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat sich das geändert:

  • Wir müssen die Messentgelte getrennt ausweisen.
  • Damit Sie weiterhin möglichst nur eine Rechnung bekommen, fragen wir zuerst Ihren Stromlieferanten, ob er die Messentgelte für Sie mit abrechnen möchte.

Wenn Ihr Lieferant zustimmt:

  • Für Sie bleibt alles wie gewohnt.
  • Sie erhalten nur Ihre Stromrechnung – inklusive aller Entgelte.

Wenn Ihr Lieferant dies ablehnt oder unsere Anfrage zur Übernahme der Abrechnung nicht fristgerecht beantwortet:

  • Dann müssen wir Ihnen die Messentgelte separat in einer eigenen Rechnung zusenden (in der Regel per Post).
  • Sie erhalten also zwei Rechnungen:
    1. Ihre Stromrechnung von ihrem Lieferanten
    2. Unsere Rechnung für den Messstellenbetrie

An den Kosten selbst änder sich nichts - nur die Art der Abrechnung unterscheidet sich.

Wer bekommt die Rechnung, wenn über den Zähler sowohl Strom bezogen als auch eingespeist wird?

Bei einem 2‑Richtungszähler (Bezug und Einspeisung) werden zwei Entgelte getrennt betrachtet:

  1. nach Ihrem durchschnittlichen Jahresverbrauch (Bezug)
  2. nach der installierten Leistung Ihrer Erzeugungsanlage (Einspeisung)

Wichtig: Es wird nur das höhere der beiden Entgelte berechnet und in Rechnung gestellt – nie beide.

Einfaches Beispiel:

  • Bezug: Durchschnittsverbrauch 3.500 kWh → Entgelt z. B. 25 €/Jahr
  • Einspeisung: PV‑Anlage mit 12 kW → Entgelt z. B. 50 €/Jahr

Da 50 € höher sind als 25 €, wird nur 50 € pro Jahr berechnet. Das niedrigere Entgelt entfällt.

Die vollständigen, aktuellen Preise für alle Leistungs- und Verbrauchsgruppen finden Sie hier.

Wer erhält die Rechnung?

  • Wenn das höhere Entgelt aus dem Verbrauch (Bezug) kommt:
    Wir fragen zuerst Ihren Stromlieferanten, ob er die Abrechnung für Sie mit übernehmen kann
    • Ja: Sie bekommen nur Ihre gewohnte Stromrechnung (alles inklusive).
    • Nein: Sie erhalten von uns eine separate Rechnung für den Messstellenbetrieb.
  • Wenn das höhere Entgelt aus der Erzeugungsanlage kommt:
    Das Entgelt stellen wir direkt dem Anlagenbetreiber in einer separaten Rechnung in Rechnung.
    Falls vorher über den Lieferanten abgerechnet wurde, informieren wir ihn, dass diese Abwicklung endet. Sie bekommen dann Ihre Stromrechnung ohne Messentgelte, und der Anlagenbetreiber erhält die separate Messstellenbetriebs‑Rechnung.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?

Die Kontaktdaten finden Sie auf der Abrechnung zum Messstellenbetrieb oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wie wird die Preisobergrenze ermittelt, wenn ich eine Erzeugungsanlage habe?

Für Erzeugungsanlagen richtet sich das Entgelt für den Messstellenbetrieb nach der installierten Leistung Ihrer Anlage (z. B. Photovoltaik, Blockheizkraftwerk).

So funktioniert die Einstufung:

  • Wir schauen auf die installierte Leistung Ihrer Erzeugungsanlage in Kilowatt (kW). Die installierte Leistung ist die Maximalleistung nach Angabe des Herstellers.
  • Diese Leistung bestimmt, welche Preisobergrenze für Sie gilt.
    Haben Sie mehrere Erzeugungsanlagen, wird nur die größte Anlage berücksichtigt – nicht die Summe aller Anlagen. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie in die passende Leistungsgruppe eingestuft werden.

Die vollständigen Preise für alle Leistungsgruppen finden Sie hier.

Kann man die Kosten des Messstellenbetriebs mit der Einspeisevergütung verrechnen?

Eine Verrechnung mit Guthaben aus der Einspeisung ist nicht möglich.

Kann ich mein SEPA-Mandat online verwalten?

Derzeit bieten wir leider keinen Online‑Service zur Verwaltung des SEPA‑Mandats für Ihre Kundennummer im Messstellenbetrieb an. Sie können uns Ihr ausgefülltes und unterschriebenes SEPA‑Mandat jedoch ganz einfach per E‑Mail zusenden. Bitte achten Sie insbesondere auch auf die Angabe Ihrer Kundennummer auf dem Formular.

Den passenden Vordruck finden Sie im angegebenen Link.

Rechtliches

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Einbau?

Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neues Messstellenbetriebsgesetzes, das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist.

Habe ich das Recht, dem Einbau eines neuen Zählers zu widersprechen?

Nein. Der Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben und von grundzuständigen Messstellenbetreibern wie der RNG umzusetzen.

Was ist ein Messstellenbetreiber und welche Aufgaben hat er?

Dem Messstellenbetreiber gehören die beim Kunden verbauten Zähler. Er gewährleistet den störungsfreien Betrieb der Zähler und ist für deren Wartung zuständig. Außerdem verantwortet er die Ablseung der Vebrauchsdaten und deren Übermittlung an den jeweiligen berechtigten Messwertverwender (z.B. den Stromlieferanten oder Netzbetreiber).

Kann ich dem Einbau entgehen, indem ich meinen Messstellenbetreiber wechsle?

Nein. Jeder Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den Umbau durchzuführen.

Nutzen

Welche Vorteile ergeben sich für mich durch die neuen Zähler?

Mit dem neuen Zähler haben Sie Ihren Stromverbrauch stets im Blick. So können Sie Ihren Verbrauch leicht ändern und Ihre Stromkosten in Verbindung mit neuen, auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmten Tarifen, reduzieren.

Gibt es mit den neuen Zählern auch neue Stromtarife?

Die RNG ist nicht als Energieversorger tätig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um neue Stromtarife an Ihren Stromlieferanten.

Kann ich sehen, was meine einzelnen Geräte im Haushalt verbrauchen?

Nein, diese Möglichkeit bietet die neue Technik nicht. Viele Stromanbieter verleihen zu diesem Zweck kostenlos Strommessgeräte.