Verträge und Anlagen zum Messstellenbetrieb

Voraussetzung für das Tätigwerden als Messstellenbetreiber und/oder Messdienstleister innerhalb des Netzgebiets der RheinNetz GmbH ist der vorherige Abschluss unseres Messstellenrahmenvertrages. Dieser entspricht dem standardisierten Vertragsmuster der Bundesnetzagentur, ergänzt um die netzbetreiberspezifischen Anlagen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Übernahme von technischen Geräten gemäß der Wechselprozesse im Messwesen (WiM).

Strom

  • Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom PDF 710 kB
  • Anlagen Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom PDF 973 kB
  • Kontaktdatenblatt Strom XLS 16 kB
  • Gas

  • Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas PDF 740 kB
  • Anlagen Messstellenbetreiberrahmevertrag Gas PDF 788 kB
  • Kontaktdatenblatt Gas XLS 16 kB