Informationen für Lieferanten
Strom
Ansprechpartner und Vertrag
Ansprechpartner für Lieferanten
Anlage Kontaktdatenblatt XLS 16 kB
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Hinblick auf den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen auf der Grundlage des EnWG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern.
Lieferantenrahmenvertrag Strom PDF 877 kB
Zuordnungsvereinbarung
Die Datenübermittlung vom Verteilnetzbetreiber (VNB) an den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV), die Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten sowie etwaige Abrechnungen zum Ausgleich fehlerhafter Korrektur-Bilanzkreisabrechnungen zwischen VNB und BKV finden auf der Grundlage einer Vertragsbeziehung zwischen VNB und BKV statt, welche in der Zuordnungsvereinbarung geregelt werden.
Die Ausgestaltung dieser Vertragsbeziehung umfasst einheitliche Verfahrens- und Datenformatbeschreibungen, die eine effiziente Durchführung der Kommunikations- und Datenübermittlungsprozesse zwischen VNB und BKV ermöglichen. In Fällen, in denen BKV und Lieferant eine Rechtsperson sind, sind die diesbezüglichen Regelungen zum Gegenstand eines Moduls des Netznutzungsvertrages oder des Lieferantenrahmenvertrages zu machen. In allen anderen Fällen sind die Regelungen Gegenstand einer diesem Modul entsprechenden Zuordnungsvereinbarung.
Zuordnungsvereinbarung PDF 716 kB
Gas
Ansprechpartner und Vertrag
Ansprechpartner für Lieferanten
Anlage Kontaktdatenblatt XLS 13 kB
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Hinblick auf den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen auf der Grundlage des EnWG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern.
Lieferantenrahmenvertrag Gas PDF 878 kB
Reverse-Charge-Verfahren (Wiederverkäuferbescheinigung)
Die RheinNetz GmbH nimmt am Reverse-Charge-Verfahren teil. Unsere Wiederverkäuferbescheinigungen für Strom und Gas können Sie hier herunterladen:
Nachweis Wiederverkäufer gültig bis 30.04.2027 (Strom) PDF 65 kB
Nachweis Wiederverkäufer gültig bis 31.05.2024 (Strom) PDF 80 kB
Nachweis Wiederverkäufer gültig bis 13.07.2021 (Strom) PDF 71 kB
Nachweis Wiederverkäufer gültig bis 31.12.2019 (Strom) PDF 62 kB
Nachweis Wiederverkäufer gültig bis 20.08.2018 (Strom) PDF 66 kB
Nachweis Wiederverkäufer gültig bis 04.09.2015 (Strom und Gas) PDF 62 kB
Nachweis Wiederverkäufer gültig bis 30.09.2014 (Strom und Gas) PDF 51 kB
Ihre Wiederverkäuferbescheinigungen können Sie uns gerne an das Postfach vertragsmanagement@rng.de senden.