Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung

Die Bereitstellung von Blindleistung ist ein zentraler Bestandteil der Spannungshaltung im Übertragungsnetz. Sie erfolgt über Netzbetriebsmittel der Übertragungsnetzbetreiber, aus den Netzen unterlagerter Spannungsebenen sowie durch externe Anlagen im Rahmen marktgestützter Verfahren.

Neue Markteinführung im Jahr 2025

Gemäß Beschluss BK6-23-072 der Bundesnetzagentur (BNetzA), veröffentlicht im Juni 2024, wird RheinNetz GmbH (RNG) im Jahr 2025 erstmals einen Markt zur Beschaffung von Blindleistung einführen. Innerhalb der Regelzone der RNG werden hierfür regionale Ausschreibungsgebiete definiert.

Der Beschluss legt die technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für eine diskriminierungsfreie, transparente und wettbewerbliche Beschaffung von nicht-frequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Spannungsregelung fest.

RheinNetz GmbH – Ihr Ansprechpartner vor Ort

Als regionaler Verteilnetzbetreiber unterstützt die RheinNetz GmbH aktiv die Integration marktgestützter Blindleistungsbereitstellung. Wir sehen in dieser Entwicklung eine Chance zur effizienten Netzunterstützung und zur gezielten Einbindung lokaler Einspeiser und technischer Anlagen.

Unsere Aufgabe besteht darin, potenzielle Anbieter frühzeitig über die Anforderungen und Teilnahmebedingungen zu informieren und sie bei der Vorbereitung auf die Ausschreibungen zu unterstützen.

Teilnahme und Informationen

Hier finden Sie zukünftig alle relevanten Informationen zu den Ausschreibungen in der Regelzone von RheinNetz GmbH.