Marktgestützte Beschaffung von Blindleistung

Die Blindleistung geht mit der Wirkleistungsübertragung einher und ist notwendig, um die Übertragung von Energie über unsere Infrastruktur zu ermöglichen. Bisher wurde die benötigte Blindleistung über die Technischen Anschlussbedingungen, den Austausch zwischen Übertragungs- und Verteilnetzen sowie eigenen Betriebsmitteln gedeckt.

Gemäß Beschluss BK6-23-072 der Bundesnetzagentur (BNetzA), soll nun erstmals der Blindleistungsbedarf über eine marktliche Ausschreibung gedeckt werden.

Der Beschluss legt die technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für eine diskriminierungsfreie, transparente und wettbewerbliche Beschaffung von nicht-frequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Spannungsregelung („Blindleistung“) fest.

RheinNetz GmbH 

Als regionaler Verteilnetzbetreiber ist die RheinNetz ebenfalls für das Hochspannungsnetz in Köln verantwortlich. Für dieses Netzgebiet wird zukünftig eine Ausschreibung veröffentlicht werden.

Unsere Aufgabe besteht darin, potenzielle Anbieter frühzeitig über die Anforderungen und Teilnahmebedingungen zu informieren und sie bei der Vorbereitung auf die Ausschreibungen zu unterstützen.

Im Laufe des Jahres wird die erste Ausschreibung veröffentlicht werden.

Teilnahme und Informationen

Hier finden Sie zukünftig alle relevanten Informationen zu den Ausschreibungen in der Regelzone von RheinNetz GmbH.