Netzanschluss Kraftwerke
KraftNAV für die RheinNetz GmbH Strom-Netze
Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Lindlar, Odenthal und Köln
Die RheinNetz GmbH betreibt in diesen Gebieten Hochspannungsnetze. Somit trifft der in § 1 Abs. 1 KraftNAV beschriebene Anwendungsbereich auf diese Strom-Netze zu. Im Folgenden wird das Verfahren zum Anschluss von Kraftwerken mit einer Nennleistung von mindestens 100 MW beschrieben.
Netzanschluss neue Kraftwerke PDF 99 kB
Leverkusen, Dormagen, Bergneustadt, Gummersbach, Wiehl, Engelskirchen, Morsbach, Reichshof und Overath
Die RheinNetz GmbH betreibt in diesen Gebieten keine Stromleitungen mit einer Nennspannung von 110kV und höher. Somit trifft der in § 1 Abs. 1 KraftNAV beschriebene Anwendungsbereich nicht auf diese Strom-Netze zu.
Anschlussverträge
Anschlussverträge Strom
Anschlussnutzungsvertrag
Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung PDF 859 kB
Anschlussnutzungsvertrag Niederspannung PDF 2 MB
Netzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung PDF 3 MB
Netzanschlussvertrag Niederspannung PDF 3 MB
Kundenanlagen
Kundenanlagen
Sie beabsichtigen, eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 65 EnWG zu betreiben. Informationen und das entsprechende Meldeblatt finden Sie hier.
Datenblatt Anmeldung einer Kundenanlage PDF 974 kB
Aktuelle Informationen zu Kundenanlagen i. S. d. Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)
In einem Vorabentscheidungsverfahren (Az. C 293/23) vom 28. November 2024 stellte der EuGH klar, dass die deutsche Kundenanlage i. S. d. EnWG in ihrer nationalen Ausgestaltung unvereinbar mit den Vorgaben der Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944/EU) und damit unionsrechtswidrig ist. Der BGH gab mit Beschluss vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 83/20) da-raufhin seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach für die Einordnung als Kundenanlage maßgeblich war, ob potenziell Auswirkungen auf den Versorgungswettbewerb oder die Stellung des Netzbetreibers bestanden. Entscheidend ist nunmehr im Licht der EuGH-Entscheidung der Versorgungscharakter einer Energieanlage, also ob die Weiterleitung der Energie dem entgeltlichen Verkauf dient oder nicht. Die EuGH-/BGH-Rechtsprechung hat den Begriff der Kundenanlage somit stark verengt.
Für Bestandsanlagen gibt es nun in § 118 Abs. 7 EnWG eine Übergangsregelung, wodurch für bestehende Kundenanlagen, welche bis zum 23. Dezember 2025 an ein Energieversorgungsnetz angeschlossen wurden, die bisherige Rechtslage für drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 konserviert wird. Betreiber bestehender Kundenanlagen haben bis dahin die Möglichkeit, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, ob sie von der EuGH-/BGH-Rechtsprechung betroffen sind und wie sie auf eine ggf. erforderliche Neueinstufung als reguliertes Netz reagieren.
Für Neuanlagen, d. h. Energieverteilungen, die erst nach dem 23. Dezember 2025 an das vorgelagerte Netz angeschlossen werden, gilt die Übergangsvorschrift ausdrücklich nicht. Für diese Energieanlagen besteht daher weiterhin Rechtsunsicherheit, ob der nun deutlich verengte Anwendungsbereich der Kundenanlage i. S. d. EnWG genutzt werden kann oder ob die Regulierung für Energienetze greift.
Nützlich bei einer Bewertung kann die Anwendungshilfe des BDEW in der jeweils aktuellsten Fassung sein:
251127_BDEW-AWH_Kundenanlagen_V1_end_korrigiert.pdf
Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz
Richtlinie für Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz (ANV)
Gültig ab 10.01.2024
Die „Richtlinie für Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz“ (ANV) umfasst die Aufgabenwahrnehmung des Netzbetreibers mit seinen operativen Organisationseinheiten für Netzführung und technische Umsetzung. Die ANV gilt für alle Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung). Sie gilt grundsätzlich auch für die Netzführung und den Betrieb von elektrischen Versorgungsnetzen sowie im Zusammenhang mit Fremdanlagen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die ANV beschreibt im Wesentlichen Arbeiten im Netz und definiert Schnittstellen und Verantwortlichkeiten.
Die RheinNetz GmbH (RNG) hat „Richtlinie für Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz“ (ANV) der E.ON-Netzgesellschaften übernommen.
Die Gesamtverantwortung für die Netzführung der Netzanschlüsse der Kundenanlagen im Gebiet der RNG obliegt der RNG als Netzbetreiber. Die RNG hat die RheinEnergie AG mit der Durchführung der Netzführung im Mittel- und Niederspannungsnetz sowie die Westnetz GmbH für das Hochspannungsnetz beauftragt.
Richtlinie zu Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz (ANV) PDF 951 kB
Für das Mittel- und Niederspannungsnetz in Bergisch Gladbach, Bornheim, Burscheid, Dormagen, Köln, Kürten, Leichlingen, Leverkusen, Lindlar, Lohmar und Odenthal
Richtlinie zu Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz (ANV) Nieder- und Mittelspannung PDF 2 MB
Für das Hochspannungsnetz in Köln
Richtlinie zu Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz (ANV) Hochspannung PDF 3 MB