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Hilfe und Service

Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Dienstleistungen und Kontaktmöglichkeiten. Sie können hier Störungen melden, sich über Baustellen informieren und viele weitere Informationen finden.

Sechs Hände halten sechs kleine, rote Würfel und bilden dadurch einen Kreis

BAUSTELLEN UND STÖRUNGEN Störung schnell beheben

Mann mit Laptop

HILFE Kontakt

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Zwei Personen bei einer Online-Beratung am Laptop

HILFE Online-Beratung

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FAQ Häufige Fragen

  • Muss ich meine Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber anmelden?

  • Darf ich meine Ladeeinrichtung selbst installieren?

  • Muss ich mein Elektrofahrzeug beim Netzbetreiber anmelden?

HÄUFIGE FRAGEN Netzanschluss

  • Welche Leistungen und Kosten sind im Angebot enthalten?

  • Was versteht man unter einem Baukostenzuschuss (BKZ)?

  • Wie hoch sind die Anschlusspreise?

  • Sind die Erdarbeiten im Preis enthalten?

  • Welche Ersparnis ergibt sich, wenn ich die Erdarbeiten selbst übernehme?

  • Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Anschlusskosten?

  • Muss ich die Kosten im Voraus bezahlen?

  • Wann erhalte ich eine Rechnung?

Gesetzbuch

RECHTSKONFORMITÄT & VERBRAUCHERSERVICE Informationen und Kontakte für Rechtsfälle

Zur Beilegung von Streitigkeiten können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher wegen Ihrer Beschwerde mit uns in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Logo Erdgasumstellung

ERDGASUMSTELLUNG Wen betrifft die Erdgasumstellung?

ErdgasUmstellung ist eine Marke der RheinNetz. Die Erdgasumstellung (auch bekannt als Marktraumumstellung) hat die Aufgabe, die Erdgasversorgung in bestimmten Regionen von L- auf H-Gas anzupassen. Betraut wurde damit der zuständige Verteilnetzbetreiber. Daher betrifft die Umstellung nahezu jeden Erdgaskunden im Netzgebiet der RheinNetz.