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Anschlussanfrage für Netzanschluss und Einspeiser

Entsprechend den Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz trägt die RheinNetz GmbH (RNG) als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes die Verantwortung dafür, die Gas- und Stromnetze zu bauen und zu betreiben.

In den unten dargestellten Gebieten hat die RNG ausgewählte Dienstleistungsunternehmen mit der Erbringung von verschiedenen Dienstleistungen beauftragt. Hierzu zählen die Bewirtschaftung, der Netzausbau und die Instandhaltung.



Bitte wählen Sie Ihren Standort und die gewünschte Sparte aus. Wir ermitteln, wer in diesem Gebiet für Ihren Netzanschluss zuständig ist.

Zuständigkeitsabfrage

Ihre Fragen, unsere Antworten

  • Was brauche ich, um eine Anschlussanfrage stellen zu können?

  • Wie lange dauert es, bis der Anschluss im Haus liegt?

  • Welche Pläne benötigen Sie von mir? (Lageplan, Grundriss)

  • Ist die Angabe eines Elektrikers/Installateurs bereits bei der Anschlussanfrage erforderlich?

  • Was muss ich bei Anschlussanfrage für ein Einfamilienhaus zwingend angeben? (Leistungswerte)

  • Was ist eine "Wohneinheit"?

  • Sind bei Wohnbebauung die einzelnen geplanten Geräte (z.B. Herd) bzw. die Entnahmestellen (z.B. Waschbecken) anzugeben?

  • Warum muss der Grundstückseigentümer den Auftrag unterschreiben?

  • Muss ich doppelt unterschreiben, wenn ich Vertragspartner und zugleich der Grundstückseigentümer bin?

  • Welche Kosten/Leistungen beinhaltet das Angebot zur Anschlussherstellung?

  • Was ist ein Baukostenzuschuss (BKZ)?

  • Wie hoch sind die Anschlusspreise?

  • Sind in dem Preis auch die Erdarbeiten enthalten?

  • Was spare ich, wenn ich die Erdarbeiten selber mache?

  • Wie beantrage ich eine Abtrennung eines vorhandenen Anschlusses, z. B. bei Abriss des Gebäudes?

  • Gibt es eine rechtliche Basis für die Berechnung der Anschlusskosten?