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Verträge und Preise

Preisblatt Messstellenbetrieb

Die Preise der Standardleistungen für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme richten sich nach den Preisobergrenzen, die in den §§ 30 und 32 MsbG vorgegeben sind. Zusätzlich finden Sie in unserem Preisblatt die Preise der Zusatzleistungen gem. §§ 34 und 35 MsbG.

  • Preisblatt gültig ab 01.07.2025

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  • Preisblatt gültig ab 01.01.2025

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  • Preisblatt gültig ab 01.01.2024

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  • Preisblatt gültig ab 01.01.2021

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Messstellenvertrag

Wurde bei Ihnen als Anschlussnutzer oder Anlagenbetreiber bereits eine moderne Messeinrichtung von uns verbaut und haben Sie im Nachgang eine Vertragsbestätigung von uns erhalten, hat Ihr Lieferant die Übernahme der Kosten für den Messstellenbetrieb abgelehnt. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall vor, dass wir als Betreiber Ihres Stromzählers Ihnen das Entgelt für den Messstellenbetrieb direkt in Rechnung stellen.

Der Messstellenvertrag zwischen Ihnen und uns ist in diesem Fall mit der Entnahme von Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung über einen Zählpunkt zu Stande gekommen (§ 9 Satz 3 MsbG). Ein Recht zum Widerruf besteht in diesem gesetzlichen Schuldverhältnis nicht. Die Allgemeinen Bedingungen für den Messstellenbetrieb stehen Ihnen in den nachfolgenden PDF-Dokumenten zur Verfügung.

  • Messstellenvertrag gültig ab 01.07.2025

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  • Messstellenvertrag für Anschlussnutzer/-nehmer ab 01.07.2026

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  • Formblatt nach § 54 MsbG für Anschlussnutzer

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