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Smart Meter

Im Zuge der Energiewende werden digitale Stromzähler eingeführt. Dabei unterscheidet man zwei Zählertypen: moder­ne Mess­einrich­tungen (mME) und intel­ligen­te Mess­systeme (iMSys).

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Es bündelt die Regelungen zur Messung und beschreibt die Rechte und Pflichten zum Messstellenbetrieb. Zudem regelt es die technischen Anforderungen, Finanzierung und Datenkommunikation zwischen Marktteilnehmern und Kunden.

Die RheinNetz GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 und § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

Informationen über Umfang der Verpflichtungen

Informationen über den Umfang der Verpflichtung aus § 29 MsbG, Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen nach § 35 MsbG sind dem folgenden Dokument zu entnehmen.

  • Informationen über Umfang der Verpflichtungen

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