Smart Meter
Im Zuge der Energiewende werden digitale Stromzähler eingeführt. Dabei unterscheidet man zwei Zählertypen: moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys).
Die Digitalisierung der Energiewende
Die Energiewende nimmt Fahrt auf. Damit steigt der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind- und Solarkraft in den Netzen kontinuierlich. Diese Form der Erzeugung ist natürlichen Schwankungen unterworfen. Denn Sonne und Wind lassen sich nicht regulieren. Eine Herausforderung für Netzbetreiber und Energieversorger. Beide müssen dafür sorgen, dass Stromverbrauch und -erzeugung stets im Einklang sind. Nur so bleiben Netzspannung und Frequenz stabil. Mit intelligenten Stromzählern können Netzzustände besser erfasst und die Steuerung von Energiesystemen unterstützt werden.
Anfang 2017 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Darin schreibt der Gesetzgeber bis zum Jahr 2032 den flächendeckenden Einsatz von intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern, vor. Mithilfe der Technik können Verbrauchs- und Erzeugungsdaten zeitnah erfasst und für eine bessere Abstimmung im Energiesystem genutzt werden.
Die smarte Technik kommt bei großen Verbrauchern und Haushalten zum Einsatz, die über eigene Energieerzeugungsanlagen verfügen. Für alle übrigen Haushalte ist die Umrüstung auf digitale Zähler vorgesehen. Den Ein- und Ausbau verantwortet in beiden Fällen der grundzuständige Messstellenbetreiber. Dieser nimmt mit den betroffenen Kunden rechtzeitig Kontakt auf.

Kosten der neuen Zählerinfrastruktur
Der Betrieb der neuen Zählerinfrastruktur ist leider mit höheren Kosten verbunden. Diese darf der grundzuständige Messstellenbetreiber an den Endverbraucher weitergeben. Um die Mehrkosten für Verbraucher jedoch im Rahmen zu halten, hat der Gesetzgeber Preisobergrenzen festgelegt, die die grundzuständigen Messstellenbetreiber nicht überschreiten dürfen. Diese Kosten werden in der Regel im Rahmen der Energielieferrechnung durch uns abgerechnet. Sie können die Kosten unserem aktuellen
Preisblatt Messstellenbetriebentnehmen.

Sie sind von der Umstellung in Waldbröl betroffen?
Die RheinNetz hat bei der Netzgebietsübernahme in Waldbröl 1.000 Smart Meter Geräte von der Westnetz übernommen. Zur Visualisierung der Messwerte nutzt die RheinNetz die zugelassene Transparenz- und Displaysoftware "TRuDI" der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die entsprechenden Zugangsdaten können Sie über unser
Kontaktformularanfragen. Wählen Sie hierzu die Sparte Strom - Gemeinde Waldbröl - gMSB (grundzuständiger Messstellenbetreiber) - HAN-Zugangsdaten iMS anfordern.
Moderne Messeinrichtung (mME)
Seit Anfang 2017 ist die RheinNetz verpflichtet, moderne Messenrichtungen (mME) einzubauen.
Moderne Messeinrichtungen (mME) sind einfache digitale Zähler. Kundinnen und Kunden können ihre Verbräuche jederzeit am Gerätedisplay einsehen. Die digitalen Zähler ersetzen bis 2032 die im Netzgebiet der RheinNetz noch verbaute konventionelle Messtechnik, z. B. mechanische "Ferrariszähler". Im Messstellenbetriebsgesetz ist vereinbart, dass jede Stromkundin und jeder Stromkunde mit einem Jahresverbrauch von bis zu 6.000 kWh eine mME als Standardzähler bekommt. Im Überblick:
-
Die Verbrauchsdaten sind am Zählerdisplay einsehbar.
-
Es ist keine Fernübertragung der Daten möglich.
-
Der Zähler lässt sich zu einem intelligentem Messsystem aufrüsten.

Gerät
Die mME ist ein digitaler Stromzähler, der im Standard weder kommunikations- noch internetfähig ist. Sie verfügt über ein digitales Display, ein Zählwerk, einen optischen Sensor sowie eine Schnittstelle für Auslesegeräte. Zwei Wochen vor der Umrüstung erhalten Sie ein Schreiben, in dem wir Sie über den Umbau informieren. Wir übernehmen den Einbau im Auftrag des gMSB. Unsere Mitarbeiter können sich jederzeit ausweisen. Die Kosten einer mME sind gesetzlich in der Höhe begrenzt. Diese können Sie unserem aktuellen
Preisblatt Messstellenbetriebentnehmen.

Nutzung
Im Vergleich zu analogen Zählern, kann die mME neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchswerte der letzten 24 Monate anzeigen. Die Bedienung des Zählers zum Abruf der Daten erfolgt über den optischen Sensor, für den Sie lediglich eine Taschenlampe benötigen. Nach wie vor muss der Stromzähler jährlich vor Ort abgelesen werden. An einem
Beispielerklären wir Ihnen die Nutzung des mME.
Intelligentes Messsystem (iMSys)
Eine moderne Messeinrichtung lässt sich mit einem Smart-Meter-Gateway zu einem intelligenten Messsystem (iMSys) aufrüsten. Intelligente Messsysteme, auch Smart Meter genannt, erheben und übermitteln automatisch Verbrauchswerte für Strom und Gas. Das Smart-Meter-Gateway bildet dabei die Kommunikationseinheit. Diese ermöglicht die Fernübertragung der erhobenen Daten. Welche Werte iMSys an Netzbetreiber bzw. Energieversorger übermitteln, ist gesetzlich geregelt. Die Datenübertragung entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Bei einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 kWh und 100.000 kWh wird ein iMSys verbaut, das Messdaten in verschlüsselter Form automatisch überträgt. Auch private und gewerbliche Erzeugungsanlagen, die ins Stromnetz einspeisen, werden ab einer Installationsleistung von 7 kWp mit einem iMSys ausgestattet. Im Überblick:
-
Kombination aus digitalem Zähler und Smart-Meter-Gateway
-
Fernübertragung der Daten gemäß gesetzlicher Vorschriften
-
höchste Sicherheitsstandards durch Zertifizierung sind gewährleistet
-
bietet die Möglichkeit für zusätzliche Tarife und Services

Gerät
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitaler Stromzähler, der aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway, besteht. Die Kosten eines iMSys für den Nutzer sind verbrauchsabhängig und belaufen sich für Einbau, Messung, Betrieb und Wartung.
Die Kosten für ein iMSys sind ebenfalls gesetzlich in der Höhe begrenzt. Diese können Sie unserem aktuellen
Preisblatt Messstellenbetrieb
entnehmen. Auch hier übernehmen wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Einbau und informieren Sie drei Monate im Voraus. Sie müssen sich um nichts kümmern!
Sollten Sie außerhalb der gesetzlichen Rolloutverpflichtung ein intelligentes Messsystem wünschen, können Sie dieses über unser
Formular bestellen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Bestellung zusätzliche Kosten entstehen. Diese können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Nutzung
Im Vergleich zur mME können Sie mit einem iMSys Ihren Verbrauch über ein Smart-Meter-Gateway mithilfe einer offiziellen Software am Computer abrufen. Dank des Smart-Meter-Gateways werden wichtige Netz- und Verbrauchswerte in verschlüsselter Form auch an den Energieversorger übermittelt. Damit entfällt die jährliche Zählerablesung.
Technik
Was ist eine moderne Messeinrichtung (mME)?
Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler, elektronischer Stromzähler.
Anders als konventionelle, mechanische Zähler speichert eine mME neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Verbrauchswerte. Eine mME überträgt keine Daten nach außen. Der Verbrauch wird weiterhin vor Ort abgelesen.
Was ist ein intelligentes Messsystem (iMS)?
Eine moderne Messeinrichtung (mME) lässt sich durch eine Kommunikationseinheit, ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway, aufrüsten. In diesem Fall spricht man von einem intelligenten Messsystem (iMS). Das Gateway ist eine Art Modem, welches Daten aus einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen verschlüsselt an Ihren Netzbetreiber oder weitere Berechtigte (z. B. Ihren Stromlieferanten) überträgt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Technik geprüft und zertifiziert. Es gelten hierbei höhere Sicherheitsstandards als beim Zahlungsverkehr im Bankwesen.
Erhalte ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem?
Das ist abhängig von dem jährlichen Stromverbrauch oder der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage. Werden an Ihrer Messstelle durchschnittlich mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) Strom verbraucht oder verfügt Ihre Anlage über eine Anschlussleistung von mehr als 7 Kilowatt (kW), erhalten Sie ein intelligentes Messsystem, andernfalls eine moderne Messeinrichtung.
Wie erfolgt die Datenübertragung aus dem Smart-Meter-Gateway?
Die Übertragung der Daten erfolgt über das Mobilfunknetz.
Entsteht durch die Datenübertragung mittels Mobilfunk eine zusätzliche Strahlenbelastung?
Ja, die Belastung ist allerdings sehr gering und mit dem Senden einer SMS vergleichbar. Zudem sendet das Gateway nicht permanent, sondern nur zu voreingestellten Zeiten.
Kann ich die erhobenen Messdaten einsehen?
Ja, jederzeit. Bei einem intelligenten Messsystem können Sie ihre Daten mit Hilfe einer Software einsehen, die Sie zuvor auf Ihrem Computer installiert haben. Bei einer modernen Messeinrichtung lesen Sie die Daten direkt am Zählerdisplay ab. Wie das geht, können Sie in der
Bedienungsanleitung für die moderne Messeinrichtungnachlesen.
Lässt sich mit der neuen Technik der Strom von außen abstellen?
Nein, die von uns eingesetzte Technik ist dazu nicht in der Lage.
Ich habe bereits einen elektronischen Zähler erhalten. Warum erfolgt ein erneuter Umbau?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt den Einbau der neuen Zählertechnik vor. Die bereits verbauten elektronischen Zähler besitzen nicht den geforderten Funktionsumfang für eine moderne Messeinrichtung. Zudem kann Ihr jetziger Zähler nicht mit einem Gateway kommunizieren.
Ist der Einbau der neuen Messeinrichtungen auch im Gasbereich verpflichtend?
Nein, laut §§29 ff. MsbG ist nur der Austausch des Stromzählers Pflicht.
Einbau
Wer ist für den Einbau der neuen Zähler zuständig?
Die RheinNetz ist in ihrem
Netzgebietals grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Austausch der Geräte zuständig. Zu diesem Zweck beauftragen wir ggf. Servicepartner.
Wie kann ich Ihre Mitarbeiter erkennen?
Sie erkennen unsere Mitarbeiter und die unserer Servicepartner an ihren Ausweisen. Sollten Sie dennoch einmal unsicher sein, können Sie uns unter der auf dem Ankündigungsschreiben aufgeführten Telefonnummer anrufen und nachfragen.
Wie erfahre ich, wann ich einen neuen Zähler erhalte?
Sie erhalten von uns oder einem unserer Dienstleister mindestens drei Monate vor dem Einbau ein Ankündigungsschreiben.
Wo wird die neue Technik installiert?
Die neue Technik findet ihren Platz wie gehabt im Zählerschrank. Dort ersetzt sie Ihren alten Stromzähler.
Wie lange dauert der Umbau?
Der Austausch dauert rund 30 Minuten. In diesem Zeitraum müssen wir die Stromversorgung kurz unterbrechen. Sie sollten empfindliche Geräte vorher von der Stromversorgung trennen.
Wie erfahre ich, wann mein Zähler ausgetauscht wird? Kann ich einen Ersatztermin vereinbaren, wenn ich zum angekündigten Zeitpunkt nicht zuhause bin?
Wir informieren Sie zunächst mit einem Ankündigungsschreiben über den bevorstehenden Zählerwechsel. Den genauen Termin teilen wir Ihnen anschließend in einem weiteren Schreiben mit. Es ist ebenfalls möglich, dass ein Monteur vor Ort eine Terminkarte hinterlässt, auf der ein Zeitpunkt für den Wechsel angegeben ist. Sie sind zur angegebenen Zeit nicht zu Hause und können den Zugang für die Monteure nicht anderweitig gewährleisten (Nachbarn etc.)? Dann rufen Sie bitte die auf den Schreiben angegebene Telefonnummer an. Wir suchen dann gemeinsam mit Ihnen nach einem passenden Termin.
Für meine Messstelle ist kein iMS vorgesehen. Kann ich mir dennoch eines einbauen lassen?
Ja, Sie können ein intelligentes Messsystem am schnellsten direkt über Ihren Stromlieferanten oder alternativ über dieses
Formularbeantragen. Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzliche Kosten anfallen.
Sollte ich meinen Zähler vor dem Tausch ablesen?
Ja, teilen Sie Ihrem Energieversorger den Zählerstand vor dem Austausch mit.
Was ist, wenn die mME/das iMS nicht in meinen Zählerschrank passen?
Bei den meisten Kunden ist der Austausch des alten Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem problemlos möglich. Sollte in Ausnahmefällen der Platz im Zählerschrank nicht ausreichen, so muss dieser durch einen Elektriker erweitert werden. Der Elektriker muss von dem jeweiligen Kunden auf eigene Kosten beauftragt werden.
Datenschutz
Wo werden die erhobenen Daten gespeichert?
Die RheinNetz und der vom Kunden ausgewählte Stromlieferant speichern die Daten – wie bereits heute üblich – in ihren IT-Systemen.
Wie sind meine Daten gegen einen unbefugten Zugriff geschützt?
Ihre Daten liegen nur uns und Ihrem Stromlieferanten vor. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und entspricht den höchsten Datenschutzanforderungen. Eine Weitergabe an Dritte Bedarf immer Ihrer Zustimmung.
Wie ist der Umgang mit den zu erhebenden Daten geregelt?
In
Teil 3des Messstellenbetriebsgesetzes ist geregelt, welcher Akteur welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf und wann die Daten zu löschen sind. Eine Datenübermittlung ist nur für die energiewirtschaftlich notwendigen Anwendungsfälle vorgesehen. Der Messstellenbetreiber informiert seine Kunden gesondert über den notwendigen Datenverkehr. Die Verbrauchsdaten sind für Kunden jederzeit einsehbar.
Kosten
Welche Kosten entstehen mir durch die neuen Zähler?
Die Montage Ihres neuen digitalen Zählers ist für Sie kostenfrei. Für den späteren Betrieb des Zählers – also z. B. für Wartung, Ablesung und Service – fällt ein jährliches Entgelt an. Dieses Entgelt wird gesetzlich geregelt.
Die Höhe hängt davon ab,
-
welcher Zählertyp bei Ihnen eingebaut ist (moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem).
-
wie viel Energie Sie durchschnittlich verbrauchen.
-
oder – bei Erzeugungsanlagen – wie groß Ihre Anlage ist (z. B. Photovoltaik).
-
Wie wird der durchschnittliche Jahresstromverbrauch berechnet?
Damit wir Sie in die richtige Preisgruppe einordnen können, schauen wir auf Ihren Stromverbrauch der letzten Jahre.
So berechnen wir den Durchschnitt:
- 1.
Wir nehmen die Verbräuche der letzten drei Jahre.
- 2.
Wir addieren diese Werte.
- 3.
Wir teilen die Summe durch 3. Das ergibt Ihren durchschnittlichen Jahresstromverbrauch.
Wichtig: Wir berechnen diesen Durchschnitt bei jeder Abrechnung neu. Wenn sich Ihr Verbrauch verändert, passen wir ihre Preisgruppe automatisch für die Zukunft an. Sie müssen dafür nichts tun.
Beispiel:
3000 kWh + 3200 kWh + 2800 kWh = 9000 kWh
9000 kWh ÷ 3 = 3000 kWh durchschnittlicher Jahresverbrauch
- 1.
Was passiert, wenn ich noch keine drei Jahresverbräuche habe?
Wenn Ihr Zähler noch recht neu ist und wir noch keine drei Jahreswerte vorliegen haben, gehen wir so vor:
-
Bei einem intelligenten Messsystem (iMS) stufen wir Sie zunächst automatisch in die kleinste Verbrauchsgruppe ein.
-
Diese liegt bei bis zu 6.000 kWh pro Jahr.
-
Abgerechnet wird dann nach dieser Einstufung gemäß unserem Preisblatt.
Sobald genügend Verbrauchsdaten vorliegen, ordnen wir Sie automatisch richtig ein. Die vollständigen Preise für alle Verbrauchsgruppen können Sie unseren aktuellen
Preisblätternentnehmen.
-
Wie erfolgt die Abrechnung der Messentgelte?
Früher wurden die Kosten für den Messstellenbetrieb (z. B. beim schwarzen Ferraris‑Zähler) automatisch über Ihren Stromlieferanten abgerechnet. Diese Kosten waren in Ihrem Strom‑Gesamtpreis enthalten – Sie haben also nur eine Rechnung erhalten.
Mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat sich das geändert:
-
Wir müssen die Messentgelte getrennt ausweisen.
-
Damit Sie weiterhin möglichst nur eine Rechnung bekommen, fragen wir zuerst Ihren Stromlieferanten, ob er die Messentgelte für Sie mit abrechnen möchte.
Wenn Ihr Lieferant zustimmt,
-
bleibt für Sie alles wie gewohnt.
-
erhalten Sie nur Ihre Stromrechnung – inklusive aller Entgelte.
Wenn Ihr Lieferant dies ablehnt oder unsere Anfrage zur Übernahme der Abrechnung nicht fristgerecht beantwortet,
-
müssen wir Ihnen die Messentgelte separat in einer eigenen Rechnung zusenden (in der Regel per Post).
-
erhalten Sie also zwei Rechnungen:
1. Ihre Stromrechnung von ihrem Lieferanten
2. unsere Rechnung für den Messstellenbetrieb
An den Kosten selbst ändert sich nichts – nur die Art der Abrechnung unterscheidet sich.
-
Wer bekommt die Rechnung, wenn über den Zähler sowohl Strom bezogen als auch eingespeist wird?
Bei einem 2‑Richtungszähler (Bezug und Einspeisung) werden zwei Entgelte getrennt betrachtet:
- 1.
nach Ihrem durchschnittlichen Jahresverbrauch (Bezug)
- 2.
nach der installierten Leistung Ihrer Erzeugungsanlage (Einspeisung)
Wichtig: Es wird nur das höhere der beiden Entgelte berechnet und in Rechnung gestellt – nie beide.
Einfaches Beispiel:
-
Bezug: Durchschnittsverbrauch 3.500 kWh → Entgelt z. B. 25 €/Jahr
-
Einspeisung: PV‑Anlage mit 12 kW → Entgelt z. B. 50 €/Jahr
Da 50 € höher sind als 25 €, wird nur 50 € pro Jahr berechnet. Das niedrigere Entgelt entfällt.
Die vollständigen, aktuellen Preise für alle Leistungs- und Verbrauchsgruppen finden Sie in unseren
Preisblättern.- 1.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Problemen?
Die Kontaktdaten finden Sie auf der Abrechnung zum Messstellenbetrieb oder nutzen Sie unser
Kontaktformular.
Wie wird die Preisobergrenze ermittelt, wenn ich eine Erzeugungsanlage habe?
Für Erzeugungsanlagen richtet sich das Entgelt für den Messstellenbetrieb nach der installierten Leistung Ihrer Anlage (z. B. Photovoltaik, Blockheizkraftwerk).
So funktioniert die Einstufung:
-
Wir schauen auf die installierte Leistung Ihrer Erzeugungsanlage in Kilowatt (kW). Die installierte Leistung ist die Maximalleistung nach Angabe des Herstellers.
-
Diese Leistung bestimmt, welche Preisobergrenze für Sie gilt.
Haben Sie mehrere Erzeugungsanlagen, wird nur die größte Anlage berücksichtigt – nicht die Summe aller Anlagen. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie in die passende Leistungsgruppe eingestuft werden.
Die vollständigen Preise für alle Leistungsgruppen finden Sie in unseren aktuellen
Preisblättern.-
Kann man die Kosten des Messstellenbetriebs mit der Einspeisevergütung verrechnen?
Eine Verrechnung mit Guthaben aus der Einspeisung ist nicht möglich.
Kann ich mein SEPA-Mandat online verwalten?
Derzeit bieten wir leider keinen Online‑Service zur Verwaltung des SEPA‑Mandats für Ihre Kundennummer im Messstellenbetrieb an. Sie können uns Ihr ausgefülltes und unterschriebenes SEPA‑Mandat jedoch ganz einfach per E‑Mail zusenden. Bitte achten Sie insbesondere auch auf die Angabe Ihrer Kundennummer auf dem Formular.
Nutzen Sie dazu bitte den passenden Vordruck:
Rechtliches
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt der Einbau?
Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neues
Messstellenbetriebsgesetzes, das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist.
Habe ich das Recht, dem Einbau eines neuen Zählers zu widersprechen?
Nein. Der Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben und von grundzuständigen Messstellenbetreibern wie der RheinNetz umzusetzen.
Was ist ein Messstellenbetreiber und welche Aufgaben hat er?
Dem Messstellenbetreiber gehören die beim Kunden verbauten Zähler. Er gewährleistet den störungsfreien Betrieb der Zähler und ist für deren Wartung zuständig. Außerdem verantwortet er die Ablesung der Vebrauchsdaten und deren Übermittlung an den jeweiligen berechtigten Messwertverwender (z. B. den Stromlieferanten oder Netzbetreiber).
Kann ich dem Einbau entgehen, indem ich meinen Messstellenbetreiber wechsle?
Nein. Jeder Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den Umbau durchzuführen.
Nutzen
Welche Vorteile ergeben sich für mich durch die neuen Zähler?
Mit dem neuen Zähler haben Sie Ihren Stromverbrauch stets im Blick. So können Sie Ihren Verbrauch leicht ändern und Ihre Stromkosten in Verbindung mit neuen, auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmten Tarifen reduzieren.
Gibt es mit den neuen Zählern auch neue Stromtarife?
Die RheinNetz ist nicht als Energieversorger tätig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um neue Stromtarife an Ihren Stromlieferanten.
Kann ich sehen, was meine einzelnen Geräte im Haushalt verbrauchen?
Nein, diese Möglichkeit bietet die neue Technik nicht. Viele Stromanbieter verleihen zu diesem Zweck kostenlos Strommessgeräte.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Es bündelt die Regelungen zur Messung und beschreibt die Rechte und Pflichten zum Messstellenbetrieb. Zudem regelt es die technischen Anforderungen, Finanzierung und Datenkommunikation zwischen Marktteilnehmern und Kunden.
Die RheinNetz GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 und § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
Informationen über Umfang der Verpflichtungen
Informationen über den Umfang der Verpflichtung aus § 29 MsbG, Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen nach § 35 MsbG sind dem folgenden Dokument zu entnehmen.
Informationen über Umfang der Verpflichtungen