Netzanschluss Strom
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GÜLTIG AB 10.01.2024 Richtlinie für Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz (ANV)
Die „Richtlinie für Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz“ (ANV) umfasst die Aufgabenwahrnehmung des Netzbetreibers mit seinen operativen Organisationseinheiten für Netzführung und technische Umsetzung. Die ANV gilt für alle Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung). Sie gilt grundsätzlich auch für die Netzführung und den Betrieb von elektrischen Versorgungsnetzen sowie im Zusammenhang mit Fremdanlagen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die ANV beschreibt im Wesentlichen Arbeiten im Netz und definiert Schnittstellen und Verantwortlichkeiten.
Die RheinNetz GmbH (RNG) hat „Richtlinie für Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz“ (ANV) der E.ON-Netzgesellschaften übernommen.
Die Gesamtverantwortung für die Netzführung der Netzanschlüsse der Kundenanlagen im Gebiet der RNG obliegt der RNG als Netzbetreiber. Die RNG hat die RheinEnergie AG mit der Durchführung der Netzführung im Mittel- und Niederspannungsnetz sowie die Westnetz GmbH für das Hochspannungsnetz beauftragt.
Richtlinie zu Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz (ANV)
Für das Mittel- und Niederspannungsnetz in Bergisch Gladbach, Bornheim, Burscheid, Dormagen, Köln, Kürten, Leichlingen, Leverkusen, Lindlar, Lohmar und Odenthal
Richtlinie zu Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz (ANV) Nieder- und Mittelspannung
Für das Hochspannungsnetz in Köln
Richtlinie zu Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz (ANV) Hochspannung