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Anschlussbedingungen und Verordnungen

Infos zu den technischen Anschlussbedingungen sowie Verordnungen für Ihre Strom- und Gasversorgung.

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

  • Niederdruckanschlussverordnung - NDAV

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  • Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

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Technische Anschlussbedingungen Erdgas

Technische Mindestanforderungen

Die RheinNetz GmbH (RNG) legt gemäß § 19 Abs. 2 EnWG "Technische Mindestanforderungen" fest. Hierbei geht es um die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen für LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, sowie von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen an die RNG-Gasnetze.

Die Technischen Mindestanforderungen der RNG gelten grundsätzlich als erfolgt, wenn insbesondere die nachfolgend genannten, geltenden Regeln eingehalten werden, die u.a. vom DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) herausgegeben werden.

Die Anforderungen sind unterteilt nach Nieder-und Mitteldruck (ND/MD) und Hochdruck (HD)

Nieder-/Mitteldruck

Bezeichnung
DVGW-Arbeitsblatt
⁢G 2000
Inhalt
Mindestanforderung bzgl. Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze
Quelle
DVGW
DVGW-Arbeitsblatt
G 459-1
Inhalt
Gas-Hausanschlüsse
Quelle
DVGW
DVGW-Arbeitsblatt
G 459-2
Inhalt
Gasdruckregelung mit Eingangsdrücken bis 5 bar in der Anschlussleitung
Quelle
DVGW
DVGW-Arbeitsblatt
G 281
Inhalt
Odoriermittel
Quelle
DVGW
DIN 18012Inhalt
Haus-Anschlusseinrichtungen-
Allgemeine Planungs-
grundlagen
Quelle
DIN-Norm

Hochdruck

Bezeichnung
DVGW-
Arbeitsblatt
G 2000
Inhalt
Mindestanforderung bzgl. Interoperabilität und Anschluss an Gasver-
sorgungsnetze
Quelle
DVGW
DVGW-Gasinformation
10
Inhalt
Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung
Quelle
DVGW
GasHL-VOInhalt
Verordnung über Gashochdruckleitungen
Quelle
-

Die geltenden Regeln führen, insbesondere bei Netzanschlüssen an das Hochdruckgasnetz, oft zu mehreren gleichberechtigten Lösungen. Deswegen ist eine Abstimmung zwischen den beteiligten Parteien über die technische Auslegung und Errichtung des Netzanschlusses bzw. die Sicherstellung der Interoperabilität am jeweiligen Netzpunkt zwingend erforderlich.

Die RNG wird ihre sich daraus ergebenden Einzelfallvorgaben für den Netzanschluss einschließlich der zugeordneten Anlagen, angemessen, diskriminierungsfrei und transparent halten. Errichter und Nutzer von Netzanschlüssen müssen die Einhaltung dieser Einzelfallvorgaben gewährleisten.