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Anschlussbedingungen und Verordnungen

Infos zu den technischen Anschlussbedingungen sowie Verordnungen für Ihre Strom- und Gasversorgung.

Niederspannungsanschlussverordnung

  • Niederspannungsanschlussverordnung - NAV

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  • Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

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Technische Anschlussbedingungen (TAB)

Gemäß § 19 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen ab dem 01.01.2025 verpflichtet, Ergänzungen im Sinne des § 19 Abs. 1a zu begründen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der RheinNetz GmbH stehen nicht im Widerspruch zu den allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach Absatz 4 § 19 EnWG. Etwaige Konkretisierungen und Ergänzungen sind textlich dem jeweiligen Abschnitt der TAB zu entnehmen. Die Ergänzungen sind auf den Anschlussprozess der RheinNetz GmbH abgestimmt und notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes der RheinNetz GmbH zu gewährleisten. Ebenfalls können Rechtsvorschriften oder andere gesetzliche Vorgaben (NELEV, EAAV etc.) Konkretisierungen in den TAB der RheinNetz GmbH notwendig machen.

Technische Anschlussbedingungen – Niederspannung

  • TAB – Technische Anschlussbedingungen Niederspannung

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  • TAB 2026 – Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen Niederspannungsnetz

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  • Technische Information zum Einbau einer Steuerungseinrichtung (Steuerbox)

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Technische Anschlussbedingungen - Mittelspannung

  • TAB – Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung

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  • BDEW Musterwortlaut TAB Mittelspannung

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  • Anlage 1: Richtlinie Einspeisemanagement

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  • Anlage 2: Technische Anforderungen grundzuständiger Messstellenbetreiber

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  • Anhang I: Schutzprüfprotokoll der RNG

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  • Spezifikation fernwirktechnische Anbindung

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Technische Mindestanforderungen

Die RheinNetz GmbH (RNG) legt gemäß § 19 Abs. 2 EnWG "Technische Mindestanforderungen" fest. Hierbei geht es um die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen für LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, sowie von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen an die RNG-Gasnetze.

Die Technischen Mindestanforderungen der RNG gelten grundsätzlich als erfolgt, wenn insbesondere die nachfolgend genannten, geltenden Regeln eingehalten werden, die u.a. vom DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) herausgegeben werden.

Die Anforderungen sind unterteilt nach Nieder-und Mitteldruck (ND/MD) und Hochdruck (HD)

Nieder-/Mitteldruck

Bezeichnung
DVGW-Arbeitsblatt
⁢G 2000
Inhalt
Mindestanforderung bzgl. Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze
Quelle
DVGW
DVGW-Arbeitsblatt
G 459-1
Inhalt
Gas-Hausanschlüsse
Quelle
DVGW
DVGW-Arbeitsblatt
G 459-2
Inhalt
Gasdruckregelung mit Eingangsdrücken bis 5 bar in der Anschlussleitung
Quelle
DVGW
DVGW-Arbeitsblatt
G 281
Inhalt
Odoriermittel
Quelle
DVGW
DIN 18012Inhalt
Haus-Anschlusseinrichtungen-
Allgemeine Planungs-
grundlagen
Quelle
DIN-Norm

Hochdruck

Bezeichnung
DVGW-
Arbeitsblatt
G 2000
Inhalt
Mindestanforderung bzgl. Interoperabilität und Anschluss an Gasver-
sorgungsnetze
Quelle
DVGW
DVGW-Gasinformation
10
Inhalt
Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung
Quelle
DVGW
GasHL-VOInhalt
Verordnung über Gashochdruckleitungen
Quelle
-

Die geltenden Regeln führen, insbesondere bei Netzanschlüssen an das Hochdruckgasnetz, oft zu mehreren gleichberechtigten Lösungen. Deswegen ist eine Abstimmung zwischen den beteiligten Parteien über die technische Auslegung und Errichtung des Netzanschlusses bzw. die Sicherstellung der Interoperabilität am jeweiligen Netzpunkt zwingend erforderlich.

Die RNG wird ihre sich daraus ergebenden Einzelfallvorgaben für den Netzanschluss einschließlich der zugeordneten Anlagen, angemessen, diskriminierungsfrei und transparent halten. Errichter und Nutzer von Netzanschlüssen müssen die Einhaltung dieser Einzelfallvorgaben gewährleisten.