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Grundversorger für die Netzgebiete der RNG

Liste der zuständigen Grundversorger nach Städten und Gemeinden zum 01.07.2024

Die RNG ist gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG alle drei Jahre jeweils zum 01.07. verpflichtet, die Grundversorger in ihrem Netzgebiet festzustellen und diese bis zum 30.09. des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.