Allgemeine Bestimmungen
Hier finden Sie die aktuellen technischen Anschlussbedingungen, Richtlinien und Informationen zum Download.
Laut Energiewirtschaftsgesetz tragen die Betreiber eines Energienetzes vor Ort die Verantwortung dafür, die Gas- und Stromnetze zu bauen und zu betreiben. Dazu gehören auch die jeweiligen Netzanschlüsse. Die RheinNetz GmbH ist der zuständige Netzbetreiber in Köln, Lohmar (Strom und Gas), Rösrath (Gas) sowie Bornheim (Strom).
In den weiteren von der RheinEnergie betreuten Grundversorgungsgebieten fungiert die Westnetz GmbH als der Netzbetreiber. In Pulheim, Frechen, Hürth, Wesseling, Alfter und Wachtberg ist die RheinNetz GmbH dienstleistend für die Westnetz GmbH tätig, die in den vorgenannten Gebieten als der zuständige Netzbetreiber fungiert.
Wir stellen Ihnen alle relevanten Bedingungen und Richtlinien für den Erdgasanschluss als Download zur Verfügung:
TAB Erdgas RNG
Lesen Sie hier, welche technischen Richtlinien für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz der RheinNetz GmbH gelten. (1.5 MB)
Technische Hinweise Erdgas 2020 min
Lesen Sie hier, welche weiteren technischen Hinweise es beim Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz der RheinNetz GmbH zu beachten gilt. (2.2 MB)
Ergänzende Bestimmungen
Verordnungen und zusätzliche Richtlinien zu den Produkten Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme sowie zum Netzanschluss Strom und Erdgas finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema
Recht.
Die aktuellen Vordrucke zu den Verpflichtungserklärungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) finden Sie auf der Seite
Vergabe.NRW.

KONTAKT Ansprechpartner gesucht?
Sie haben ein Anliegen? Hier finden Sie unsere Kontaktdaten sowie Ansprechpartner für Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme.