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Verträge und Anlagen zum Messstellenbetrieb

Voraussetzung für das Tätigwerden als Messstellenbetreiber und/oder Messdienstleister innerhalb des Netzgebiets der RheinNetz GmbH ist der vorherige Abschluss unseres Messstellenrahmenvertrags. Dieser entspricht dem standardisierten Vertragsmuster der Bundesnetzagentur, ergänzt um die netzbetreiberspezifischen Anlagen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Übernahme von technischen Geräten gemäß der Wechselprozesse im Messwesen (WiM).

Strom

  • Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

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  • Anlagen Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

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  • Kontaktdatenblatt Strom 01.06.2026

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  • Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

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Gas

  • Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas

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  • Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas ab 01.10.2026

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  • Anlagen Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas

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  • Kontaktdatenblatt Gas 01.08.2025

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