Staatlich anerkannte Prüfstellen
Anschrift
Zugweg 29-31
50677 Köln
Befundprüfung
Für die Erfassung der Verbräuche von Strom, Gas, Wasser oder Wärme werden hochwertige und langlebige Zähler eingesetzt.
Sollte Ihnen Ihr Verbrauch unplausibel erscheinen, kann theoretisch ein technischer Defekt der Messeinrichtung vorliegen. Meistens resultieren die unerwarteten Werte aber aus einem geänderten Verbrauchsverhalten oder früheren Verbrauchsschätzungen.
Um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen besteht die Möglichkeit, den Zähler einer Befundprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung erfolgt bei einem Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle. Dabei wird der Zähler auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenschaften hin überprüft.
Im Detail
Ein veränderter Energie- oder Wasserverbrauch kann unterschiedliche Gründe haben: Zusätzliche Geräte, eine Änderung der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen, kalte Witterung, zusätzlich beheizte Räume oder auch eine unerkannte Leckage in einer Wasserleitung sind häufig die Ursache für einen unerwartet hohen Verbrauch. Daneben können gestiegene Energie- und Wasserpreise oder geschätzte Zählerstände in der Vergangenheit zu einem vermeintlichen Mehrverbrauch im nächsten Abrechnungszeitraum führen.
Sofern der Zähler bei einer Befundprüfung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, trägt die
Kostenfür Ausbau und Prüfung der Antragsteller, ansonsten der Messstellenbetreiber. Um unnötige Kosten für Sie zu vermeiden, sollten Sie vor einem Antrag auf Befundprüfung unbedingt einige mögliche Ursachen ausschließen, die nichts mit dem Zähler zu tun haben. Entsprechende Tipps finden Sie in den
FAQ.
Bestehen weiterhin Zweifel an der Messrichtigkeit des Zählers, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden. Rechtsgrundlage hierfür sind § 39 Mess- und Eichgesetz (MessEG) und § 39 Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Durch die Befundprüfung wird festgestellt, ob ein Messgerät, das in den Anwendungsbereichen des MessEG und der MessEV liegt, die Fehlergrenzen einhält und den Anforderungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens (Jahreszahl auf dem Typenschild des Zählers hinter „CE M“) entspricht.
Dabei wird zunächst überprüft, ob sämtliche geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens von dem Gerät eingehalten werden. Bei der messtechnischen Überprüfung werden die Messabweichungen des Zählers bei den vorgeschriebenen Prüfpunkten festgestellt. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Verkehrsfehlergrenze (i. d. R. das Doppelte der Eichfehlergrenze) in mindestens einem Prüfpunkt überschritten wird.
Schließlich wird bei der Beschaffenheitsprüfung das Messgerät von außen und wenn möglich auch von innen auf Veränderungen, Beschädigungen und besonderen Verschleiß hin überprüft, sofern der Antragsteller nicht ausdrücklich eine Prüfung ohne Öffnung des Gerätes beantragt hat. Eine derartige Einschränkung wird im Prüfschein vermerkt. (Bei Wasserzählern ist die Prüfung der inneren Beschaffenheit verpflichtend.)
Beantragung einer Befundprüfung
Eine Befundprüfung kann mit den unten verlinkten Formularen beantragt werden. Bitte lassen Sie uns das Originaldokument mit Unterschrift per Post zukommen. Leider können wir keine anderen Versandarten, z. B. E-Mail, akzeptieren.
Wenn Sie die Prüfung des Zählers durch das Eichamt wünschen, wenden Sie sich in den Sparten Strom und Wärme bitte an das Eichamt Köln, für die Sparten Gas und Wasser an das Eichamt Düsseldorf.
Kosten
Die Kosten für die eigentliche Befundprüfung werden gemäß der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung – MessEGebV) erhoben. Darüber hinaus werden Kosten für den Wechsel der Messeinrichtung erhoben.
Ergibt die Befundprüfung, dass das Messgerät den Anforderungen entspricht, trägt die oben aufgeführten Kosten der Antragsteller, ansonsten der zuständige Messstellenbetreiber.
FAQ Häufige Fragen
Was ist eine Befundprüfung?
Welche Messgeräte können einer Befundprüfung unterzogen werden?
Welche Kosten entstehen bei einer Befundprüfung?
Wer kann eine Befundprüfung beantragen?
Wer führt die Befundprüfung durch?
Was passiert, wenn das Messgerät als fehlerhaft befunden wird?
Was passiert, wenn das Messgerät den Anforderungen entspricht?
Werden die Messergebnisse der Befundprüfung mitgeteilt?
Gibt es Fristen für die Beantragung einer Bestandprüfung?
Wie stelle ich einen Antrag auf Befundprüfung?
Wann kann ich eine Befundprüfung beantragen?
Wird die Bestandprüfung bei mir zuhause durchgeführt?
Überprüft der Monteur beim Ausbau meine Anlage, z. B. hinsichtlich Energiediebstahl?
Mein Zähler zeigt nichts mehr an oder der Zähler steht, obwohl ich Energie bzw. Wasser beziehe. Soll ich eine Befundprüfung beantragen?
Mein Zähler ist schon sehr alt und wurde bestimmt vergessen zu tauschen. Soll ich eine Befundprüfung beantragen?
Meine Verbrauchsabrechnung ist sehr hoch. Bestimmt ist der Zähler defekt. Soll ich eine Befundprüfung beantragen?
Kann ich die Ergebnisse der Befundprüfung anfechten?