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Anschlussanfrage für Netzanschluss und Einspeiser

Entsprechend den Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz trägt die RheinNetz GmbH (RNG) als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes die Verantwortung dafür, die Gas- und Stromnetze zu bauen und zu betreiben.

In den unten dargestellten Gebieten hat die RNG ausgewählte Dienstleistungsunternehmen mit der Erbringung von verschiedenen Dienstleistungen beauftragt. Hierzu zählen die Bewirtschaftung, der Netzausbau und die Instandhaltung.



Bitte wählen Sie Ihren Standort und die gewünschte Sparte aus. Wir ermitteln, wer in diesem Gebiet für Ihren Netzanschluss zuständig ist.

Hinweis

Den Netzanschluss für Fernwärme führen wir in den oben dargestellten/genannten Gebieten dienstleistend für die RheinEnergie AG aus. Sollten Sie einen Netzanschluss Fernwärme in einem anderen Gebiet beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber Fernwärme.

Sie sind interessiert an einem Fernwärmeanschluss außerhalb der rot markierten Gebiete? Dann wenden Sie sich gerne an die RheinEnergie AG unter der Rufnummer 0221 178-4444.

Sie benötigen Informationen zum zukünftigen Ausbau im Fernwärmenetz der RheinEnergie AG?

Zuständigkeitsabfrage

Ihre Fragen, unsere Antworten

  • Worum geht es bei der Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen (§ 14a EnWG)?

  • Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE)?

  • Wann tritt die Neuregelung in Kraft?

  • Für wen gilt die Neuregelung des § 14a EnWG?

  • Was bedeutet die Steuerung meiner Anlage durch den Netzbetreiber?

  • Was muss ich bei Anschaffung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beachten?

  • Was muss ich beachten, wenn ich bereits eine SteuVE habe?

  • Meine Bestandsanlage ist bereits nach § 14a EnWG angemeldet. Was muss ich beachten?