Mindestanforderungen Netzzugang
Die Mindestanforderungen der AGB des Netzbetreibers waren geregelt in § 4 GasNZV (Gasnetzzugangsverordnung), die zum 31. Dezember 2025 außer Kraft getreten ist. Nun sind sie im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie in den dazugehörigen Rechtsverordnungen verankert.