Informationen zu § 14a EnWG
Erfahren Sie mehr über § 14a EnWG und die Vorgaben für Wärmepumpen, Stromspeicher sowie Ladeeinrichtungen.
Die neue Ausgestaltung der § 14a-Regelung durch die Bundesnetzagentur dient dazu, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Speicher und Ladeeinrichtungen für E-Autos sicher und zügig in das Stromnetz integrieren zu können. Auf den folgenden Seiten möchten wir darüber informieren, was dies für Sie und Ihren Netzanschluss bedeutet.
Worum geht es bei der Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen (§ 14a EnWG)?
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE)?
Wann tritt die Neuregelung in Kraft?
Für wen gilt die Neuregelung des § 14a EnWG?
FAQ Häufig gestellte Fragen zum § 14a EnWG
Was bedeutet die Steuerung meiner Anlage durch den Netzbetreiber?
Was muss ich bei Anschaffung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beachten?
Wie melde ich meine steuerbare Verbrauchseinrichtung an?
Was muss ich beachten, wenn ich bereits eine SteuVE habe?
Meine Bestandsanlage ist bereits nach § 14a EnWG angemeldet. Was muss ich beachten?